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Was tun, wenn's kracht?
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Die wichtigsten Schritte bei Verkehrsunfall

Keiner will ihn, dennoch passiert ein Verkehrsunfall schnell einmal. Egal ob Sie selbst schuld sind oder nicht, sollten Sie im Fall des Unfalls einige wichtige Schritte befolgen. Wir haben diese für Sie zusammengefasst.

Petra Walter

Das Beste ist selbstverständlich, wenn man Unfälle tunlichst vermeiden kann. Wenn’s doch einmal kracht oder scheppert, tut man in erster Linie gut daran, Ruhe zu bewahren und die nachfolgenden Schritte und Tipps zu ­beherzigen.
Wichtig: Egal ob Sie im In- oder Ausland unterwegs sind, sollten Sie immer einen europäischen Unfallbericht (ist im Inland nicht zwingend, wird aber empfohlen) und die grüne Versicherungskarte mitführen. Beides ist in der Regel kostenlos bei Ihrer Haftpflichtversicherung erhältlich, sofern Sie diese Formulare nicht automatisch zugeschickt bekommen.

1. Unfallstelle absichern
Schalten Sie die Warnblinkanlage ein, halten Sie Ihr Auto an, schalten Sie den Motor ab, ziehen Sie die Warnweste an, und stellen Sie das Pannendreieck auf.

2. Pannendreieck richtig aufstellen
Je nachdem, auf welcher Straße Sie sich befinden, muss das Pannendreieck im jeweils vorgeschriebenen Abstand hinter dem Auto aufgestellt werden: im Ortsgebiet ca. 50 m, Abstand zum Fahrbahnrand ca. 80–100 cm; auf Autobahnen ca. 250 m, auf Freilandstraßen ca. 150 m. Auf dem Pannenstreifen oder in der Pannenbucht einer Autobahn braucht man zwar kein Pannendreieck aufzustellen, es ist jedoch aus Sicherheitsgründen empfehlenswert.

3. Insassen aus Gefahrenzone bringen
Bringen Sie sich und alle Insassen in Sicherheit.

4. Erste Hilfe leisten & Hilfe holen
Ist jemand verletzt, leisten Sie unverzüglich Hilfe, und verständigen Sie Rettung, Polizei oder bei Bedarf auch Feuerwehr!

5. Beweise sichern
Fertigen Sie (Handy-)Fotos von Schäden und Unfallstelle an. Falls es Zeugen gibt, notieren Sie deren Personalien.

6. Unfallbericht und Sachschaden
Ist bei dem Unfall lediglich Sachschaden zwischen den Unfallgegnern entstanden, muss die Polizei nicht verständigt werden. Es genügt, die jeweiligen Daten (Name, Adresse, Versicherungsnummer etc.) auszutauschen. Tipp: Tragen Sie diese und alle weiteren gefragten Daten im Europäischen Unfallbericht ein und unterzeichnen Sie ihn beiderseits. (Das ist wichtig für die Schadensabwicklung.)
Ist bei dem Unfall Sachschaden an Dritten entstanden (z. B. Wild- oder Flurschaden, Verkehrszeichen, geparktes Fahrzeug etc.), muss auf jeden Fall die Polizei benachrichtigt werden.
Achtung: Ein Parkschaden muss, sofern Sie den Fahrzeuglenker/besitzer nicht auffinden, unbedingt der Polizei gemeldet werden. Ein Zettel auf der Windschutzscheibe genügt nicht und kann als Fahrerflucht ausgelegt werden!

BEI UNFÄLLEN IM AUSLAND
Grundsätzlich gilt natürlich auch bei Unfällen im Ausland zuerst: Rettungsweste anlegen, Unfallstelle absichern, eventuell Verletzten helfen, sich selbst in Sicherheit bringen und Polizei/Rettung verständigen.

Zusätzlich können jedoch einige weitere Tipps hilfreich sein:
• Eine Reise-Kaskoversicherung ist durch­aus hilfreich.
• Ist jemand verletzt, muss die Polizei auf jeden Fall informiert werden. Bei Sachschäden kann man dies meistens unterlassen. Können Sie sich jedoch mit dem Unfallgegner nicht einwandfrei verständigen, schalten Sie auf jeden Fall die Polizei ein, und lassen Sie sich eine Kopie des Polizeiprotokolls aushändigen.
• Im Auto sollte/muss die grüne Ver­sicherungskarte und ein Europäischer Unfallbericht mitgeführt werden, Letzterer ist auszufüllen.
• Unterschreiben Sie auf keinen Fall unklare Papiere.
• Seien Sie vorsichtig, wenn Ihnen zweifelhafte Hilfe angeboten wird, Ihr beschädigtes Auto in eine Werkstatt zu schleppen. Dahinter könnte ein kriminelles Vorhaben stecken.
• Bei einem Unfall mit einem Mietwagen: Informieren Sie unverzüglich die Mietwagenfirma.
• Melden Sie den Unfall in jedem Fall bei Ihrer Versicherung.

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